Welche Widmung (Bauland/Grünland) muss ein Grundstück haben, um eine Geothermieanlage bauen zu dürfen?
Prinzipiell besteht keine Einschränkung diesbezüglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Baubehörde.
Ich habe gehört, bei Grundwasser-gespeisten Wärmepumpen kam es manchmal zu Schwierigkeiten bei der Genehmigung. Ist das bei Geothermie mit Erdwärmesonden auch zu erwarten?
Eine thermische Grundwassernutzung ist in Österreich generell bewilligungspflichtig. Bei artesischen Grundwasservorkommen (das sind Grundwasserkörper mit freiem Überlauf an der Oberfläche)
sowie in Grundwasserschutzgebieten, Gasvorkommen, etwaigen Kontaminationen, geologisch schwierigen Bedingungen etc. kann die Nutzung durch die zuständige Wasserrechtsbehörde auch untersagt
werden. Außerdem muss grundsätzlich immer sichergestellt werden, dass durch eine thermische Nutzung fremde Rechte nicht beeinträchtigt werden. Für Erdwärmesonden besteht in Österreich keine
generelle Genehmigungspflicht, je nach Bundesland bestehen aber unterschiedliche Vorgaben, die zuständigen Wasserrechtsbehörden können gewisse Bereiche definieren, innerhalb derer eine
Genehmigung einzuholen ist. Dabei sind die Vorgaben in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich, in Salzburg unterliegen Erdwärmesonden aufgrund der schwierigen Geologie einer
generellen Genehmigungspflicht, in Niederösterreich nur unter gewissen Voraussetzungen. Im Zweifelsfall sollte immer mit den lokalen Behörden Kontakt aufgenommen werden. Allerdings sind für
diese Fragestellungen auch die Planungsbüros und/oder Bohrfirmen zuständig, die die Einreichung von Anlagen durchführen. Diese sind am besten über die lokalen Genehmigungsprozesse informiert.